Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler
Ob freiberuflich oder gewerblich: Als Steuerberater für Selbstständige übernehmen wir deine EÜR, Umsatzsteuer und Einkommensteuer, klären die Kleinunternehmerregelung und sorgen dafür, dass dich keine Nachzahlung überrascht.
Welcher Steuerberater eignet sich für Selbstständige und Freiberufler?
Einer, der deine Tätigkeit zuerst einordnet: freiberuflich nach § 18 EStG oder gewerblich, mit oder ohne Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Daran hängen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die richtige Anlage zur Einkommensteuer. b'steuern übernimmt als digitaler Steuerberater deine EÜR, die Umsatzsteuer und die betrieblichen Erklärungen zum Festpreis, für Einzelunternehmer im Paket Selbststarter ab 159 € netto im Monat.
Was wir für Selbstständige und Freiberufler übernehmen
Was wir für dich übernehmen, hängt an zwei Fragen: freiberuflich oder gewerblich, Kleinunternehmer oder regelbesteuert. Die Tabelle zeigt den jährlichen Erklärungssatz für jeden Fall. Deinen Gewinn ermitteln wir in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG; die Anlage EÜR geht elektronisch ans Finanzamt.
Wer die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt, legt dein Paket fest.
Selbststarter
Im Selbststarter buchst du selbst und wir übernehmen den Jahresabschluss.
Vorsorge
In Vorsorge prüfen wir monatlich, und du übermittelst die Voranmeldung selbst.
Rundumservice
Im Rundumservice übernehmen wir Buchhaltung, Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung.
Zur Einkommensteuer
Dein Gewinn landet in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung, über die Anlage S oder G und die Anlage EÜR. Diesen betrieblichen Teil erstellen wir im Rahmen deines Pakets. Private Teile, etwa Vermietung, Kapitalerträge oder die Zusammenveranlagung, sind nicht im Festpreis enthalten; dafür gibt es ein eigenes Einkommensteuer-Paket. Was dazugehört und bis wann, steht im Beitrag Steuererklärung für Selbstständige.
Steuerberater für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer
Diese Seite ist für dich, wenn du allein selbstständig arbeitest: als Freiberufler, mit einem Gewerbe oder Kleingewerbe oder als Kleinunternehmer. Wichtig vorab: Kleinunternehmer ist keine dritte Gruppe neben Freiberuflern und Gewerbetreibenden, sondern ein Umsatzsteuer-Status, den beide haben können. Ein Kleingewerbe ist steuerlich ein ganz normaler Gewerbebetrieb.
Freiberufler
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Anmeldung
direkt beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung
Gewerbesteuer
keine
Gewinnermittlung
EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage zur Einkommensteuer
Anlage S und Anlage EÜR
Kleinunternehmerregelung
möglich
Gewerbetreibende (auch Kleingewerbe)
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 2 EStG
Anmeldung
Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, danach steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Gewerbesteuer
ja, auf den Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); Hebesatz der Gemeinde mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %
Gewinnermittlung
EÜR; Buchführungspflicht nach § 141 AO ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, nach Aufforderung durch das Finanzamt
Anlage zur Einkommensteuer
Anlage G und Anlage EÜR
Kleinunternehmerregelung
möglich
Ob du zu den freien Berufen zählst, entscheidet nicht die Berufsbezeichnung, sondern ob deine Arbeit eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ist. Den ausführlichen Vergleich findest du im Beitrag Unterschied zwischen Freiberufler und Selbstständigem. Führst du dein Gewerbe als Einzelunternehmen und denkst über Mitarbeitende oder eine GmbH nach, lies weiter bei Steuerberater für Einzelunternehmen.
Unsere Leistungen: von der Anmeldung bis zur Steuererklärung
Anmeldung beim Finanzamt und steuerliche Erfassung
Wir begleiten dich von der ersten Idee über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bis zur eingerichteten Buchhaltung, damit du von Anfang an sauber aufgestellt bist.
- Klärung: freiberuflich oder gewerblich, Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
- Planung von Startinvestitionen, laufenden Kosten und Vorauszahlungen
- Aufbau einer digitalen Buchhaltung inkl. Anbindung von Tools wie Lexoffice, sevDesk & Geschäftskonto
Laufende Buchhaltung für Selbstständige
Eine Frage, die uns Selbstständige oft stellen, ist nicht steuerlich, sondern praktisch: was ist privat und was betrieblich? Laptop, Auto, Handy, das Arbeitszimmer. Wir richten die Buchhaltung so ein, dass die Antwort jeden Monat klar ist, GoBD-konform und ohne Belegchaos.
- GoBD-konforme Belegerfassung und Archivierung
- Anbindung von Buchhaltungssoftware wie Lexoffice, sevDesk, DATEV & Co.
- Laufende Auswertungen deiner Zahlen als Basis für Entscheidungen (z.B. Investitionen, Rücklagen, Steuervorauszahlungen)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Erstellung deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Gewinnermittlung
- Berücksichtigung deiner Betriebsausgaben und Abschreibungen
- Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Einkommensteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Du siehst monatlich, wie dein Jahr läuft und was davon für die Steuer zur Seite gehört. Kein Bescheid, der dich überrascht, und keine Frist, von der du erst hinterher erfährst.
- Steuerprognosen und Vorausberechnungen, damit dich keine Nachzahlung überrascht
- Unterstützung bei der Bildung von Steuer- und Liquiditätsrücklagen
- Sparring bei wichtigen Entscheidungen: Investitionen, größere Ausgaben, Rechtsformwechsel
Bist du freiberuflich oder gewerblich tätig?
Entscheidend ist § 18 EStG, nicht deine Berufsbezeichnung. Steht dein Beruf im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder ist deine Tätigkeit wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch, bist du Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer. Alles andere ist ein Gewerbe, mit Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro.
Die Einordnung triffst du spätestens mit der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt, und sie wirkt jedes Jahr nach. Der Check gibt dir in vier Fragen eine erste Orientierung.
Steuerberater für Kleinunternehmer und Kleingewerbe
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Regelung sofort und nicht erst im Folgejahr. Im Gegenzug fällt der Vorsteuerabzug weg.
Was das für dich heißt
- Grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf.
- Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr.
- Kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG): Wer größere Anschaffungen plant, kann auf die Regelung verzichten. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre.
- Einkommensteuer und Gewerbesteuer laufen unabhängig davon weiter: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.
- Kleingewerbe: steuerlich ein Gewerbebetrieb. Gewerbesteuer fällt erst auf den Gewerbeertrag über 24.500 € an.
Spricht dafür
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer, für Privatkunden oft ein Preisvorteil
- grundsätzlich keine Voranmeldungen und keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- weniger Aufwand in der Buchhaltung
Spricht dagegen
- kein Vorsteuerabzug auf Laptop, Software oder Auto
- die 100.000-€-Grenze musst du im laufenden Jahr selbst im Blick behalten
- ein späterer Verzicht bindet dich mindestens fünf Jahre
Ob die Regelung für dich passt, klären wir vor der steuerlichen Erfassung, nicht danach. Mit einer monatlich geprüften Buchhaltung, wie in den Paketen Vorsorge und Rundumservice, siehst du früh, wenn du dich der 100.000-€-Grenze näherst.
Welche Fristen gelten für Selbstständige?
Als Selbstständiger hast du feste Termine: die Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10., Einkommensteuer-Vorauszahlungen viermal im Jahr und als Gewerbetreibender auch die Gewerbesteuer. Wir behalten sie für dich im Blick.
Was du für den Start mit uns brauchst
Damit wir starten können, brauchen wir diese Unterlagen und Zugänge von dir:
Steuer-ID und Bankverbindung
Steuer-ID, Steuernummer (falls schon vorhanden) und deine Bankverbindung.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bei Gründung: die Gewerbeanmeldung, wenn du gewerblich tätig bist, und eine Schätzung von Umsatz und Gewinn für das erste und zweite Jahr. Damit füllen wir gemeinsam den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Letzte EÜR und Bescheide
Beim Wechsel: deine letzte EÜR, die letzten Steuererklärungen und Steuerbescheide. Den Datenübertrag von deinem bisherigen Berater koordinieren wir.
Steuerliche Vollmacht
Eine steuerliche Vollmacht, damit wir für dich mit dem Finanzamt sprechen.
Buchhaltungstool mit Bankkonto
Ein Buchhaltungstool, in dem wir gemeinsam arbeiten, mit angebundenem Bankkonto.
Laufende Zusammenarbeit
Wir betreuen dich mindestens ein ganzes Steuerjahr, nicht nur für eine einzelne Erklärung.
Drei Entscheidungen triffst du im ersten Jahr, und sie wirken lange nach: Kleinunternehmerregelung ja oder nein, Ist- oder Soll-Versteuerung, freiberuflich oder gewerblich. Wir klären alle drei, bevor der Fragebogen rausgeht.
Hält dir den Rücken frei
Wir melden uns, bevor du fragst: Fristen, Vorauszahlungen und die nächsten Schritte, je nach Paket monatlich.
Fristen im Griff
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Erklärungen laufen in einem festen Kalender. Mit uns gelten die verlängerten Fristen für Steuerberater.
Festpreis statt Stundenzettel
Für Einzelunternehmer ab 159 € netto im Monat (Selbststarter). Den Jahresabschluss zahlst du in Monatsraten mit, ohne Überraschungsrechnung.
Digital, mit festen Ansprechpartnern
Wir arbeiten in deinen Tools wie Lexware Office oder Buchhaltungsbutler, kein DATEV-Zwang. Du weißt, wer dein Steuerberater ist.
Hält dir den Rücken frei
Wir melden uns, bevor du fragst: Fristen, Vorauszahlungen und die nächsten Schritte, je nach Paket monatlich.
Fristen im Griff
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Erklärungen laufen in einem festen Kalender. Mit uns gelten die verlängerten Fristen für Steuerberater.
Festpreis statt Stundenzettel
Für Einzelunternehmer ab 159 € netto im Monat (Selbststarter). Den Jahresabschluss zahlst du in Monatsraten mit, ohne Überraschungsrechnung.
Digital, mit festen Ansprechpartnern
Wir arbeiten in deinen Tools wie Lexware Office oder Buchhaltungsbutler, kein DATEV-Zwang. Du weißt, wer dein Steuerberater ist.
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Als Einzelunternehmer zahlst du bei b'steuern einen monatlichen Festpreis: Selbststarter ab 159 €, Vorsorge ab 219 €, Rundumservice ab 299 €, jeweils netto. Der Jahresabschluss, bei dir in der Regel die EÜR, steckt anteilig in den Monatsraten. Deshalb betreuen wir dich mindestens ein ganzes Steuerjahr. Zwischen den Paketen wechselst du flexibel monatlich.
Bei b'steuern gilt: Einen verbindlichen Preis nennen wir, wenn wir deine Daten und Tools gesehen haben. So kommt kein Sicherheitspuffer drauf und keine Nachberechnung hinterher. Den genauen Preis für deinen Umsatz und deine Transaktionen zeigt dir der Preisrechner. Wie sich die Kosten zusammensetzen, rechnen wir im Beitrag Was kostet ein Steuerberater, nach Rechtsform gerechnet vor.
Selbststarter
159 € / Monat
Vorsorge
219 € / Monat
Rundumservice
299 € / Monat
In drei Schritten zum Steuerberater für Selbstständige
Erstgespräch buchen
30 Minuten, kostenlos. Wir ordnen deine Tätigkeit ein, klären die Kleinunternehmerregelung und welches Paket zu dir passt.
Onboarding
In den ersten Wochen: Vollmacht, Datenübertrag von deinem bisherigen Berater, Einrichtung deines Buchhaltungstools und ein Termin mit deinem Steuerberater.
Laufende Betreuung
Je nach Paket startet die laufende Betreuung in Woche 3 bis 6. Du lädst Belege hoch oder buchst selbst, wir übernehmen die Erklärungen. Schreiben vom Finanzamt leitest du einfach an uns weiter.